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   OLG Hamm, 07.01.1986 - 4 U 349/85   

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https://dejure.org/1986,5017
OLG Hamm, 07.01.1986 - 4 U 349/85 (https://dejure.org/1986,5017)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.01.1986 - 4 U 349/85 (https://dejure.org/1986,5017)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Januar 1986 - 4 U 349/85 (https://dejure.org/1986,5017)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 640
  • MDR 1986, 501
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • KG, 11.03.1993 - 25 U 5965/92
    Wohnungsvermittler im Sinn dieses Gesetzes ist, wer den Abschluß von Mietverträgen über Wohnräume vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluß von Mietverträgen über Wohnraum nachweist, wobei der Begriff des Wohnungsvermittlers von vornherein untechnisch zu verstehen ist (vgl. Hildebrandt GE 1990, 451/452), keinesfalls mehr voraussetzt, als eine Tätigkeit in der Absicht, zwei Rechtspersönlichkeiten aufeinander zuzuführen, um ihnen die Möglichkeit eines Vertragsschlusses zu eröffnen, und zwar nach Kontaktaufnahme mit dem Interessenten und Feststellung seiner Wünsche (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1986, 640/641).

    Die Bestimmungen dieses Gesetzes bezwecken vor allem den Schutz des Wohnungssuchenden vor ungerechtfertigten wirtschaftlichen Belastungen (Begr. des RegE BT-Drucks VI/1549; OLG Hamm NJW-RR 1986, 640/641; Palandt-Thomas, BGB, 49. Aufl., § 652 Anm. 7 c; Meier ZMR 1985, 258).

  • BGH, 09.03.1995 - I ZR 85/94

    Begriff der Wohnungsvermittler

    Die dort gegebene Begriffsbestimmung ist in bewußter Anlehnung an die Tätigkeitsmerkmale des § 652 Abs. 1 BGB erfolgt und entspricht damit dem sich aus dieser Bestimmung ergebenden gesetzlichen Leitbild des Nachweis- und Vermittlungsmaklers, wenn auch gegenständlich auf Mietverträge über Wohnräume beschränkt (vgl. Amtl. Begr., BT-Drucks, VI/1549, S. 12; OLG Hamm NJW-RR 1986, 640, 641 [OLG Hamm 07.01.1986 - 4 U 349/85]; Baader/Gehle, Wohnungsvermittlungsgesetz, 1993. § 1 Rdn. 1; Palandt/Thomas, BGB, 54. Aufl., Einf. vor § 652 Rdn. 15).
  • KG, 15.12.2003 - 23 U 98/03

    Verbraucherschutz gegen vorgetäuschte Wohnungsvermittlung: Einstweilige Verfügung

    Die Bestimmungen dieses Gesetzes bezwecken vor allem den Schutz des Wohnungssuchenden vor ungerechtfertigten wirtschaftlichen Belastungen (Begr. des RegE BT-Drucks VI/1549; OLG Hamm NJW-RR 1986, 640/641; Palandt-Thomas, BGB, 49. Aufl., § 652 Anm. 7 c; Meier ZMR 1985, 258).
  • LG München I, 19.12.2000 - 13 S 17634/00

    Berechtigung des Wohnungseigentumsverwalters zur Erhebung von Maklerprovisionen

    Denn es mag zwar sein, daß die hier vertretene Auffassung nach Ansicht der damals entscheidenden Richter systematisch oder teleologisch zu weit ging, sie ist jedoch sicher vom Wortlaut gedeckt, weder dieser noch den anderen vom Beklagten angezogenen Entscheidungen, etwa OLG Hamm, NJW-RR 86, 640, läßt sich entnehmen, aus welchem Grunde dem Wortsinn nach der WEG-Verwalter kein Verwalter sein sollte.
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